Amt der Niederösterreichischen Landesregierung / 28.11.2008
Neuer Arbeitsbehelf zu PatientenverfügungUtl.: Erläuterungen und Beispiele der NÖ Patientenanwaltschaft helfen
bei Formulierung der Patientenverfügung
St. Pölten (NLK) - Seit 1. Juni 2006 ist es Patienten in
Österreich möglich, ihr Selbstbestimmungsrecht bei ärztlichen
Behandlungen rechtlich fundiert auch dann auszuüben, wenn sie dazu
geistig nicht mehr in der Lage sind. Dies geschieht am besten mit
einer schriftlichen Patientenverfügung. In den vergangenen
zweieinhalb Jahren konnte die NÖ Patientenanwaltschaft bereits
wertvolle Erfahrungen in der praktischen Anwendung sammeln. Diese
finden sich nun eingearbeitet in der zweiten Auflage eines
Arbeitsbehelfes zur Patientenverfügung. Der neue Ratgeber steht ab 1.
Dezember 2008 kostenlos auf der Homepage der NÖ Patienten- und
Pflegeanwaltschaft
www.patientenanwalt.com als Download bereit.
Schon die erste Ausgabe war für viele Menschen eine wertvolle
Hilfe bei der Erstellung ihrer Patientenverfügung. Allein die NÖ
Patientenanwaltschaft hat seit Inkrafttreten des Gesetzes knapp 200
verbindliche Patientenverfügungen beurkundet. "Größter Stolperstein
ist, so zeigt die Praxis, eine Erklärung zu formulieren, die allen
rechtlichen Erfordernissen genügt. Auch die Entscheidung zwischen
‚beachtlicher’ und ‚verbindlicher’ Patientenverfügung bereitet
mitunter Probleme", so der NÖ Patientenanwalt Gerald Bachinger.
Hier unterstützt der Arbeitsbehelf mit genauen Erläuterungen und
Formulierungsbeispielen, jeweils getrennt für beide Arten der
Patientenverfügung. Weiters werden gezielte Fragen gestellt, anhand
derer die Wünsche und Einstellungen zu Behandlungen genau ausgedrückt
werden können. Dies erleichtert es dem Arzt, den Willen des Patienten
zu erkennen und zu berücksichtigen.
Bachinger: "Ist ein Patient urteilsfähig, so kann er frei
entscheiden, ob er nach fachlicher Beratung durch den Arzt eine
Behandlung möchte und in welcher Form. Ist diese Urteilskraft nicht
gegeben, beispielsweise nach einem Schlaganfall, so übernimmt die
Patientenverfügung die Rolle als Leitfaden bzw. Orientierungshilfe
für die weitere Vorgehensweise des behandelnden Arztes."
Weitere Informationen: NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft, Dr.
Gerald Bachinger,
Tor zum Landhaus, 3100 St. Pölten, Rennbahnstraße 29, Telefon
02742/9005-15575, e-mail
post.ppa@noel.gv.at,
www.patientenanwalt.com.
Rückfragehinweis:
Niederösterreichische Landesregierung
Stabstelle Öffentlichkeitsarbeit und Pressedienst
Tel.: 02742/9005-12163
http://www.noe.gv.at/nlk