Privatkrankenversicherungen: Verhandlungen mit Ärztekammer unterbrochen
Völlig überraschend sind heute Mittwoch, 27. Oktober 2010 die Verhandlungen zwischen der Ärztekammer und dem Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs, Sektion Krankenversicherung (VVO), unterbrochen worden. Seitens der Versicherungen wurden in der routinemäßigen Verhandlungsrunde das Ansinnen gestellt, zukünftig nicht mehr mit den Ärztinnen und Ärzten über die Honorare verhandeln zu wollen, sondern direkt mit den Spitälern. Da einzelne Versicherungen auch Träger von Krankenanstalten sind, hieße das nichts anderes, als dass die jeweilige Versicherung mit sich selbst über die Honorare für die Belegärzte verhandeln kann. Das ist einzigartig in der jüngeren österreichischen Geschichte der Privatkrankenversicherungen, dass freiberufliche ärztliche Honorare von den Krankenanstalten verhandelt werden, und nicht von uns Ärztinnen und Ärzten, was in dieser Form von der Ärztekammer niemals akzeptiert werden wird.
Die Ärztekammer hat nun dem VVO eine Frist von zwei Wochen gesetzt. Sollte der Verband tatsächlich auf seinem Ansinnen beharren, müssten wir die Verhandlungen gänzlich abbrechen. Somit droht ein vertragsloser Zustand ab dem 15. November 2010.
Für uns könnte das in Zukunft bedeuten, dass mögliche Dumpinghonorare in Belegspitälern die Folge wären oder Patienten sich nicht imstande sehen, die Arztrechnungen vor Ort zu begleichen. Noch gibt es vorsichtigen Optimismus bei uns, nichtsdestotrotz würden wir auch nicht davor zurückschrecken, einen vertragslosen Zustand einzugehen, wenn so dem Interesse der Ärztinnen und Ärzte Rechnung getragen werden kann.
Freiberufliche ärztliche Honorare dürfen niemals von Krankenanstalten festgelegt werden. Für diesen Grundsatz wird sich die Ärztekammer stets einsetzen.